Neben Festanstellung Selbstständig werden

Antworten
Ballaststoff
Beiträge: 2
Registriert: Di Okt 17, 2017 1:20 pm

Neben Festanstellung Selbstständig werden

Beitrag von Ballaststoff » Di Okt 24, 2017 10:18 am

Ich hoffe hier gibt es Forenuser die auch Physiotherapeutisch aktiv sind.

Folgende Frage: Ich möchte neben meiner Festanstellung in meinem Zuhause (nebengewerblich) Patienten empfangen. Ich habe in einem anderen Forum schon gehört es gäbe da vieles zu beachten, da man bei einer sogenannten "Scheinselbstständigkeit" am Ende noch drauf zahlt..

Bevor ich mit meiner Arbeitgeberin die Enventualitäten einer Teilzeit bespreche möchte ich gut informiert sein. Kann mir jemand helfen?

lustforyouth
Beiträge: 29
Registriert: Fr Jul 28, 2017 4:22 pm

Neben Festanstellung Selbstständig werden

Beitrag von lustforyouth » Mi Okt 25, 2017 3:12 pm

Wenn du dich selber damit nicht auskennst, solltest du dich auf jeden Fall professionell beraten lassen. In deinem Fall empfiehlt es sich da wohl, einen Steuerberater zu nehmen, der sich mit den rechtlichen und finanziellen Feldern auskennt.
Wie du schon richtig schriebst, besteht sonst eben die Gefahr, dass du am Ende doch noch draufzahlst. Zudem könnten dir natürlich auch Einnahmen entgehen. Es gibt ja auch Steuerberater, die auf solche Themen spezialisiert sind, d.h. sich auch mit den Regelungen bei Berufen wie Physiotherapie auskennen.

Schau mal, hier gibt es mehr Informationen dazu: https://www.steuerberaterscout.de/Steuerberater-fuer-Physiotherapeuten
Es gibt bei so etwas einfach so viel zu beachten, dass es meiner Einschätzung nach ohne professionelle Hilfe gar nicht zu schaffen ist.

jaguar
Beiträge: 32
Registriert: Di Aug 14, 2007 2:58 pm

Re: Neben Festanstellung Selbstständig werden

Beitrag von jaguar » Fr Jun 22, 2018 3:41 pm

Sorry, ich hab den Thread eben erst gesehen und wahrscheinlich kommt meine Antwort für dich zu spät, abet sie könnte auch andere Physiotherapeuten interessieren, die sich gerade selbständig machen.
Für die Steuer gilt immer das Haupteinkommen (höhere Einkommen) zur Klassifizierung. So lange du im Angestelltenverhältnis mehr verdienst als durch die Selbständigkeit, kannst du diesen Status erhalten. Der hat, im Vergleich zur Selbständigkeit, den Vorteil, dass du über deinen Arbeitgeber krankenversichert, rentenversichert und außerdem noch sozialversichert bist. Als Selbständiger zahlst du immer etwas mehr für die KV (natürlich abhängig von der Höhe der Versicherung bei Krankheitsausfall) und um Rente und eventuell Sozialversicherung musst du dich selbst kümmern, wenn du da Sicherheit willst.

Antworten