Klären Sie vor dem ersten Termin,
ob der Therapeut die gesetzlichen
Voraussetzungen zur Ausübung
seines Berufes erfüllt. Trägt
er also die Bezeichnung Psychologischer
oder Ärztlicher Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut?
Ist er auf die Behandlung des Problems
Ihrer Tochter/ihres Sohns spezialisiert?
Werden Sie skeptisch, wenn er behauptet,
er könne alles behandeln.
Sie beziehungsweise Ihr Kind haben
zu Beginn einer ambulanten Psychotherapie
das Recht auf fünf Probesitzungen.
Erst am Ende dieser fünf Sitzungen
müssen Sie und Ihr Kind sich
für oder gegen eine Zusammenarbeit
mit dem Therapeuten entscheiden.
Lassen Sie sich erklären, wie
der Therapeut arbeitet. Die Erklärungen
sollten für Sie als Eltern,
aber auch für Ihr Kind schlüssig
sein. Bei Jugendlichen sollte dies
in einem gemeinsamen Gespräch
mit Eltern, betroffenem Jugendlichen
und dem Therapeuten erfolgen. Professionelle
Psychotherapeuten sind darauf eingestellt,
ihr Vorgehen verständlich darzustellen.
Fühlt sich Ihr Kind bei dem
Therapeuten gut aufgehoben? Auch
wenn nach der ersten Stunde noch
einiges unklar ist, sollte sich
Ihre Tochter/Ihr Sohn in der Therapiesitzung
wohl gefühlt haben. Wenn Sie
unsicher sind, sollten Sie ihr/ihm
aber noch zwei bis drei Sitzungen
Zeit geben, um das Verhältnis
eindeutig zu klären.
Erarbeitet der Therapeut im Rahmen
der ersten Sitzung konkrete Therapieziele
mit Ihnen als Eltern beziehungsweise
mit dem Jugendlichen persönlich?
Macht der Therapeut eine ausführliche
Diagnostik? Präsentiert er
bereits in der ersten Stunde Diagnose
und vollständigen Therapieplan
oder beginnt sogar sofort mit der
Behandlung, kann etwas nicht stimmen.
Allerdings sollte Ihnen der Therapeut
spätestens mit Ablauf der Probesitzungen
eine Einschätzung der Prognose
und der Dauer der Therapie geben
können.
Das sollte Sie skeptisch stimmen:
Der Therapeut kann Ihnen beziehungsweise
Ihrem Kind sein Vorgehen nicht ausreichend
erläutern oder verneint Erklärungen
mit Argumenten, dass es zum Beispiel
der Therapie schade, zu viel Transparenz
herzustellen.
Der Therapeut lässt Ihnen keinen
Raum für eigene Fragen. Ist
Ihr Gegenüber ungehalten über
Ihre Fragen beziehungsweise denen
Ihrer Tochter/Ihres Sohnes oder
verspüren Sie Ablehnung, sollten
Sie die Zusammenarbeit beenden.
Die Checkliste zur Therapeutensuche
und weitere Informationen erhalten
Jugendliche, Angehörige und
Interessierte im Internet unter
www.c-d-k.de.
(Auszüge der Pressemitteilung
der Christoph-Dornier-Klinik für
Psychotherapie/16.08.2007)